Einen Tag nach dem Eklat um um eine verbotene Fahne des israelischen Staates in der ›Alten Försterei‹ kommt langsam Licht in die zunächst widersprüchlichen Aussagen. Aber es bleiben auch Fragen.
Zum Hintergrund:
Beim „sympathischen“ @fcunion darf keine Israel Fahne für @AlmogCohen8 am Zaun hängen. #läuft
— Julia (@JuliAuripolis) 26. April 2015
Anhänger_innen des FC Ingolstadt wollten im Vorfeld der Begegnung mit Union Berlin eine israelische Flagge am Zaun platzieren, als Signal an den Ingolstädter Mittelfeld- und israelischen Nationalspieler Almog Cohen. Diese musste nach Intervention eines Ordners mit den Worten »Keine Judenflaggen! / No jewish flags!« eingerollt werden.
היום הוסר דגל ישראל במשחק החוץ נגד אוניון ברלין. דגל של אוהדים גרמנים והוסר ע״י מאבטח מקומי:״בלי דגלים של יהודים״ אמר. המגרש היחידי שזה קרה — Almog Cohen אלמוג כ (@AlmogCohen8) 26. April 2015
Nach Augenzeugenberichten argumentierte Union Berlin vor Ort zunächst mit Verweis auf die Stadionordnung (»keine politischen Symbole«). Auf Nachfrage verwies Union Berlin darauf, dass das Verbot der Fahne auf Anweisung der Einsatzleitung mit einem Hinweis auf »Gefahrenabwehr« verfügt worden sei:
@vertblanc @IsraelFussball Können wir: Die Fahne wurde auf Anweisung der Einsatzleitung der @polizeiberlin abgenommen. #fcufci #fcunion
— 1. FC Union Berlin (@fcunion) 26. April 2015
Union Berlin verzichtete daraufhin auf die »theoretische Möglichkeit sich mit dem Hausrecht über diese Anordnung hinwegzusetzen« (Textilvergehen). Die Berliner Polizei distanzierte sich heute vormittag von dieser Darstellung. In einer offiziellen Stellungnahme und Entschuldigung wird erklärt, dass der Einsatzleiter »das Zeigen der Flagge für ein politisches Statement [hielt], das er bei einer Sportveranstaltung untersagen wollte«. Inwiefern sich das Zeigen der Fahne vom Zeigen anderer (National-)Fahnen unterscheidet, bleibt der Spekulation überlassen. Es ist bezeichnend, dass offenkundig lediglich die Flagge des israelischen Staates die Kriterien für ein aktives Einschreiten erfüllt. Die gestrige Entscheidung in der ›Alten Försterei‹ und ihre Begründung bleibt so auf mehr als eine Art irritierend: Wenn in Deutschland im Jahr 2015 die Fahne eines souveränen Staates nicht gezeigt werden darf, sollte die Öffentlichkeit alarmiert sein. Von der Sprechweise der involvierten Personen vor Ort mal ganz abgesehen. Eine offizielle Stellungnahme Union Berlins steht aktuell noch aus.
Eine erste Presseschau ist in einem Beitrag auf unserer Facebook-Seite zu finden.
Foto: Avital Pinnick, flickr (cc).
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